Kauf und Verkauf von Immobilieneigentum in Spanien

Der Kauf und Verkauf von Immobilieneigentum in Spanien hat ein anderes Procedere, als Sie es von Deutschland her kennen. Es ist sinnvoll, sich möglichst eingehend darüber zu informieren. Sobald Sie für sich das richtige Objekt gefunden haben, hilft CPI S.L. alle weiteren wichtigen Schritte wie Eigentumsnachweis der Immobilie und der damit verbundenen Verpflichtungen zu überprüfen und den Neuerwerb bis zur notariellen Eigentumsübertragung zu begleiten, bzw. zu überwachen.

Immobiliensuche und Auswahl

Wir offerieren eine exklusive Auswahl von Immobilien die CPI S.L. direkt mit den Eigentümern als Verkaufsmandat hat, oder in Verbindung mit seriösen Kollegenagenturen in unserem Angebot ist. Die Auswahl zum Verkauf stehender Immobilien wird ständig „up to date“ gehalten und umfasst die nähere und weitere Umgebung von Marbella, die Provinz von Malaga und ländliche Liegenschaften (fincas) im Inland der Costa del Sol. Beim mouseklick „Suche nach Immobilien“ und dem gefundenen Objekt, nehmen Sie bitte Kontakt auf zu CPI S.L. wir werden Sie umgehend weiter informieren oder bei Nichterfolg ihrer Suche, für Sie das gewünschte Objekt finden und Besichtigungen verabreden.

Immobilien Information, Nachweis und Überprüfung

Der Nachweis über die Eigentümerschaft wird beim zuständigen Eigentumsregister der Stadtverwaltung (Registro de la Propiedad) eingeholt. Gleichzeitig erfährt man aus dem aktuellen Grundbuchauszug sämtliche Eintragungen die Immobilie betreffend. (Eventuelle Hypothekenbelastungen, Grunddienstbarkeiten, Steuerbelastungen etc.) CPI S.L. hilft dabei sämtliche notwendigen Informationen bis zu notariellen Eigentumsübertragung zusammenzutragen.

Privater Kaufvertrag (Contrato de Compraventa, Contrato de Arras)

Der nächste Schritt ist der schriftliche, private Kaufvertrag mit seinen Vereinbarungen. Auf Wunsch kann ein deutschsprechender Anwalt diesen Vertrag aufsetzen und erwartet üblicherweise einen Deposit in Höhe von 10% als Anzahlung auf den Kaufpreis bei Unterzeichnung des Vertrages. Dieser muss beinhalten: die Zahlungsvereinbarungen, das Zahlungsziel bis zum Notartermin und die Kondition, dass das Eigentum frei von Belastungen und Mietern ist.

Notarielle Eigentumsübertragung (Escritura Pública)

Bei der notariellen Eigentumsübertragung unterzeichnet der Käufer selbst (oder eine andere Person in seinem Auftrag mit notarieller Vollmacht, oder auch nur im mündlichen Auftrag (mandatario verbal) oder der für den Käufer beauftragte Anwalt im Namen des Auftraggebers. Die Restzahlung auf den Kaufpreis, in Form eines Bankschecks, wird dem Verkäufer ausgehändigt und gleichzeitig die Schlüssel der Immobilie entgegengenommen. Damit ist die Eigentumsübertragung vollzogen. (Erwerbskosten wie Notargebühren, Grunderwerbsteuer und Registergebühren gehen zu Lasten der Käuferseite) Verbundene Rechte und Verpflichtungen gehen auf den neuen Eigentümer über. Der Notar ist per Gesetz verpflichtet die Urkunde über den Kauf des Objektes unmittelbar an das Eigentumsregister weiterzuleiten, um die Veränderungen zur Absicherung des neuen Eigentümers im Grundbuch festzuhalten.

Änderung von El.- und Wasseranschluss auf neuen Eigentümer

Es liegt in der Verantwortung des neuen Eigentümers den El.- und Wasseranschluss auf seinen Namen umzumelden und auch gleichzeitig die zuständige Eigentümergemeinschaft zu verständigen. Sämtliche zukünftig anfallenden Rechnungen können per Auftrag über eine Bank bezahlt werden. CPI S.L. bietet sich als Partner für die Administration der Immobilie an, so dass in diesem Falle sämtliche Rechnungen und Verpflichtungen über das für diese Immobilie eingerichtete Kundenkonto bei CPI S.L. (cuenta de clientes) erledigt werden können.

Versicherungen

Als neuer Eigentümer sind Sie verantwortlich Ihr Eigentum zu versichern. Spanische Assekuranzen haben andere Gepflogenheiten in der Absicherung in ihren Policen, als Sie das von Deutschland her kennen. Es ist zu prüfen, ob teilweise Eigentümergemeinschaften gewisse Abdeckungen (versicherungstechnisch) innerhalb ihrer eigenen Kostenaufstellung abgesichert haben oder nicht. Auch dabei steht Ihnen CPI S.L. mit der Überprüfung zur Seite. CPI S.L. unterhält seit vielen Jahren guten, Kontakt zu Versicherungsexperten (unabhängigen Versicherungs-Brokern), die für Sie die ideale, preisgünstigste Absicherung aushandeln.
Dies gilt auch für ein von Ihnen neu erworbenes Fahrzeug mit Spanischem Kennzeichen !!!

Steuernummer in Spanien (NIE)

Alle Eigentümer von Immobilien in Spanien, ob Resident oder nicht, müssen eine Steuernummer beantragen vor der notariellen Eigentumsübertragung einer Immobilie, dem Kauf eines Autos, Versicherungsabschluss oder anderen geschäftlichen Transaktionen. CPI S.L. hilft Ihnen gerne, diesen Antrag für Sie zu erledigen.

Erwerbskosten

Die Erwerbskosten beim Kauf einer Immobilie sollten mit ungefähr 10% zuzüglich des Kaufpreises berücksichtigt werden. Diese Kosten setzen sich zusammen aus der Grunderwerbsteuer mit 8% und den Notar- und Registergebühren des Grundbuchamtes. Diese Aufwendungen werden als Anlage dem Notarvertrag beigefügt. Eventuelle Honorare für ihren Anwalt sind ein Extra, jedoch beim Wiederverkauf der Immobilie steuerlich relevant.
Bei Erwerb von Grundstücken oder gewerblichen Immobilien von einem Promotor sind andere Usancen zu beachten wie auch andere Erwerbskosten gültig. CPI S.L steht Ihnen auch für diese Transaktionen professionell zur Seite.